Bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts werden Geld, Wertpapiere und sonstige Urkunden sowie Kostbarkeiten angenommen und hinterlegt. Voraussetzung für eine Hinterlegung ist grundsätzlich immer ein Hinterlegungsgrund.

Ein Hinterlegungsgrund kann sich in folgenden Verfahren ergeben:

  • Kaution zur Außervollzugsetzung eines Haftbefehls im Strafverfahren
  • Sicherheitsleistung zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung
  • Sicherheitsleistung zur Erreichung der vorläufigen Vollstreckbarkeit eines Urteils
  • in Zwangsversteigerungsverfahren

Außerdem immer dann, wenn eine Rechtsunsicherheit besteht oder jemand befreiend zahlen möchte:

  • Annahmeverzug, § 372 BGB
  • Gläubigerunsicherheit (mehrere Gläubiger erheben Anspruch auf dieselbe Forderung - falls nicht klar ist, wem der Anspruch zusteht, kann die Schuldnerin oder der Schuldner den Betrag beim Amtsgericht hinterlegen)
  • Hinterlegung zugunsten von unbekannten Erben.

Benötigte Vordrucke stehen nachfolgend zum Herunterladen bereit.

Die Hinterlegungssumme ist nach Antragstellung beim Amtsgericht an die Zentralen Zahlstelle Justiz (ZZJ) in Hamm (Hinterlegungskasse) zu überweisen. Die im Verwendungszweck anzugebenden Angaben teilt Ihnen das Amtsgericht mit.

Wertgegenstände sind nach der Antragstellung auf eigene Verantwortung und eigene Kosten bei der Zentralen Zahlstelle Justiz (ZZJ) in Hamm abzuliefern.

Für Geldhinterlegungen fallen keine Gerichtskosten an.

Ansprechpartner/in

Gerade Endziffern
Frau Schrader
Durchwahl: 05272 3747-60
(2. Obergeschoss, Zimmer 210)

Ungerade Endziffern
Herr Bajerke
Durchwahl: 05272 3747-59
(2. Obergeschoss, Zimmer 210)

Formulare und weiterführende Informationen