Bei jedem Amtsgericht ist eine Rechtsantragsstelle eingerichtet, die praktische Hilfe bei der Stellung von Anträgen und Erklärungen bei Gericht bietet.

Das Amtsgericht Brakel hat allerdings keine zentrale, also für alle denkbaren Anträge und Erklärungen zuständige Rechtsantragsstelle. Jede Fachabteilung nimmt die Anträge und Erklärungen als Rechtsantragstelle für ihr Sachgebiet auf.

Eine kostenlose rechtliche Beratung darf die Rechtsantragstelle Ihnen jedoch nicht geben. Für Rechtsberatung sind nach dem Rechtsberatungsgesetz ausschließlich die Angehörigen der rechtsberatenden Berufe - insbesondere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte - zuständig.

In bestimmten Verfahren herrscht jedoch ein so genannter Anwaltszwang, sodass sich die Beteiligten durch einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin vertreten lassen müssen. Somit ist eine Antragstellung auf der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts ausgeschlossen.

Die häufigste Inanspruchnahme dieser Rechtsantragstelle erfolgt auf dem Gebiet des Zivil-, Zwangsvollstreckungs- und Erbrechts.

Bei Antragstellung bringen Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie die Unterlagen zu Ihrer Angelegenheit mit. Beachten Sie bitte die Sprechzeiten des Gerichts.