Strafsachen
Das Strafverfahren nach der Strafprozessordnung wird unterschieden in
- Strafsachen gegen Erwachsene (ab 21 Jahre)
- Strafsachen gegen Heranwachsende (18 - 20 Jahre)
- Strafsachen gegen Jugendliche (14 - 17 Jahre)
Das Amtsgericht Brakel ist schwerpunktmäßig für folgende Verfahren zuständig:
- Anklagen vor der Strafrichterin / dem Strafrichter
- Entscheidungen über Anträge auf Erlass eines Strafbefehls
- Anklagen vor der Jugendrichterin / dem Jugendrichter
- Einzelne richterliche Anordnungen im Ermittlungsverfahren
- Bewährungsüberwachungen
- Überwachung der Ableistung von Sozialstunden
- Privatklageverfahren
Für Verfahren vor dem Schöffengericht und Jugendschöffengericht ist das Amtsgericht Höxter zuständig.
Bußgeldsachen
Im Bereich der Bußgeldsachen (Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz) ist das Amtsgericht Brakel zuständig für
- Verfahren nach Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einer örtlichen Verwaltungsbehörde
- Erzwingungshaftsachen (bei Nichtzahlung von Bußgeldern aus einem Bußgeldbescheid)
Ansprechpartnerin
(Die Zuständigkeit richtet sich nach der Endziffer des Aktenzeichens.)
Endziffern 1 - 6
Frau Rehermann
Durchwahl: 05272 3747-37
(1. Obergeschoss, Zimmer 109)
Endziffern 7 - 0
Frau Heinemann
Durchwahl: 05272 3747-16
(Erdgeschoss, Zimmer 8)