Strafsachen

Das Strafverfahren nach der Strafprozessordnung wird unterschieden in

  • Strafsachen gegen Erwachsene (ab 21 Jahre)
  • Strafsachen gegen Heranwachsende (18 - 20 Jahre)
  • Strafsachen gegen Jugendliche (14 - 17 Jahre)

Das Amtsgericht Brakel ist schwerpunktmäßig für folgende Verfahren zuständig:

  • Anklagen vor der Strafrichterin / dem Strafrichter
  • Entscheidungen über Anträge auf Erlass eines Strafbefehls
  • Anklagen vor der Jugendrichterin / dem Jugendrichter
  • Einzelne richterliche Anordnungen im Ermittlungsverfahren
  • Bewährungsüberwachungen
  • Überwachung der Ableistung von Sozialstunden
  • Privatklageverfahren

Für Verfahren vor dem Schöffengericht und Jugendschöffengericht ist das Amtsgericht Höxter externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab zuständig.

Bußgeldsachen

Im Bereich der Bußgeldsachen (Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz) ist das Amtsgericht Brakel zuständig für

  • Verfahren nach Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einer örtlichen Verwaltungsbehörde
  • Erzwingungshaftsachen (bei Nichtzahlung von Bußgeldern aus einem Bußgeldbescheid)
Ansprechpartnerin

(Die Zuständigkeit richtet sich nach der Endziffer des Aktenzeichens.)

Endziffern 1 - 6
Frau Rehermann
Durchwahl: 05272 3747-37
(1. Obergeschoss, Zimmer 109)

Endziffern 7 - 0
Frau Heinemann
Durchwahl: 05272 3747-16
(Erdgeschoss, Zimmer 8)

Weiterführende Informationen