Bei dem Amtsgericht Brakel ist eine Zahlstelle eingerichtet. Die Zahlstelle ist für Ein- und Auszahlungen verschiedener Art zuständig. Unter Einzahlungen, die an das Gericht zu leisten sind, versteht man die Zahlung von Gebühren, Auslagen, Strafen, Hinterlegungen und Sicherheitsleistungen.

Die Einzahlungen können in bar während der Kassenstunden oder auch durch Einzahlung oder Überweisung auf das Postbankkonto des Amtsgerichts Brakel vorgenommen werden. Die entsprechenden Kontonummern sind in den Informationen zu den Bankverbindungen zu finden.

Bei der Einzahlung von Sicherheitsleistungen oder sichergestelltem Geld, handelt es sich um Beträge auf Grund eines Strafverfahrens, die von der Polizei eingezogen oder beschlagnahmt werden und an das Gericht weiterzuleiten sind.

Bitte beachten Sie, dass Zahlungen mit Kreditkarten oder Karten anderer Zahlungsverfahren leider nicht erfolgen können.

Hinweis zu Schecks:
Seit März 2019 werden Schecks nur noch in begründeten Ausnahmefällen (Auffüllen von Gerichtskostenstemplern, Erbringung der Sicherheitsleistung in Zwangsversteigerungssachen, Zahlung einer Kaution/Sicherheitsleistung in Hinterlegungssachen) entgegen genommen.

Ansprechpartner

Herr Kirchhoff
Durchwahl: 05272 3747-13
(Erdgeschoss, Zimmer 5)