Bei Zivilprozesssachen handelt es sich um bürgerlich-rechtliche Ansprüche, beispielsweise Ansprüche aus einem Vertrag, Ansprüche auf Schadensersatz oder Streitigkeiten aus einem Mietverhältnis, die im Wege eines Prozesses nach der Zivilprozessordnung (ZPO) festgestellt und durchgesetzt werden sollen.

Zur Zuständigkeit des Amtsgerichts gehören insbesondere:

  • allgemeine Rechtsstreitigkeiten (Klagen) bis zu einem Streitwert von 5.000,00 Euro,
  • Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum,
  • Streitigkeiten zwischen Reisenden und Wirten,
  • Streitigkeiten wegen Wildschadens,
  • einstweilige Verfügungen und Arrest zur Sicherung der Zwangsvollstreckung,
  • Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse,
  • selbständige Beweisverfahren.

Die erforderlichen Kosten für das gerichtliche Verfahren sind in der Regel im Wege eines Vorschusses zu entrichten. Wer wirtschaftlich nicht in der Lage ist, seinen Prozess selbst zu finanzieren, kann Prozesskostenhilfe beim Amtsgericht beantragen.

Außergerichtliche Streitschlichtung

In einigen Fällen ist die Einreichung einer Klage grundsätzlich erst dann zulässig, wenn vorher versucht worden ist, die Streitigkeiten außergerichtlich einvernehmlich beizulegen (etwa vor dem Schiedsmann / der Schiedsfrau).

Es handelt sich hierbei um

  • nachbarrechtliche Streitigkeiten, es sei denn, es geht um Einwirkungen durch einen gewerblichen Betrieb,
  • Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse und Rundfunk begangen wurden,
  • Streitigkeiten über Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Ansprechpartnerin

Endziffern 1 - 6, 0
Frau Nostitz
Durchwahl: 05272 3747-57
(2. Obergeschoss, Zimmer 207)

Endziffern 7 - 9
Frau Hartmann
Durchwahl: 05272 3747-56
(2. Obergeschoss, Zimmer 207)

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