Neben der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen der Schuldner ist das Amtsgericht auch für Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren von unbeweglichem Vermögen, wie Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten (Wohnungseigentum, Erbbaurechte u.a.) zuständig.

Zwangsversteigerung

Ziel der Zwangsversteigerung ist die Verwertung eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts in einer öffentlichen Versteigerung. Der erzielte Erlös wird durch das Gericht an die Gläubiger verteilt.

Die hier bereit gestellten Informationen richten sich in erster Linie an Erwerbsinteressenten von Immobilien im Rahmen einer Zwangsversteigerung und sollen einen allgemeinen Überblick über den Ablauf der Versteigerung bieten.

Hierzu steht ein Merkblatt PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab mit entsprechenden Hinweisen zur Verfügung.

Die amtlichen Bekanntmachungen der Versteigerungstermine aller Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen erfolgen im Internet in dem bundesweiten Portal der Justiz unter der Adresse www.zvg-portal.de externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab. Hier stehen den Interessenten Gutachten, Exposees und Fotos zur Verfügung. Auf unserer Internetseite bieten wir Ihnen zusätzlich einen Schnellzugriff auf die nächsten 10 Versteigerungstermine des Amtsgerichts Brakel.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei anderen, ähnlich lautenden Internetseiten nicht um die offiziellen Bekanntmachungen der Gerichte handelt, sondern um Seiten von Privatanbietern.

Zwangsverwaltung

Bei der gerichtlichen Zwangsverwaltung eines Grundstücks oder eines grundstücksgleichen Rechts werden die Erträge hieraus, z.B. Miet- oder Pachteinnahmen, von einem Zwangsverwalter eingezogen. Nach Abzug der Verfahrenskosten und Ausgaben der Verwaltung werden eventuelle Überschüsse an die Gläubiger verteilt.Der Schuldnerin oder dem Schuldner wird also lediglich die Verwaltung und Nutzung des Grundstücks entzogen.

Ansprechpartnerin

(Die Zuständigkeit richtet sich nach der Endziffer des Aktenzeichens.)

Endziffern 1, 4, 7
Frau Rode
Durchwahl: 05272 3747-35
(I. Obergeschoss, Zimmer 108)

Endziffern 2, 5, 8, 0
Frau Kaufmann
Durchwahl: 05272 3747-25
(Erdgeschoss, Zimmer 20)

Endziffern 3, 6, 9
Frau Dauber
Durchwahl: 05272 3747-26
(Erdgeschoss, Zimmer 20)

Weiterführende Informationen