Dem Amtsgericht sind verschiedenste Aufgaben zugewiesen. Es befasst sich mit Strafsachen sowie mit zivil- und familienrechtlichen Streitigkeiten, also mit Fällen, in denen es um rechtliche Auseinandersetzungen zwischen zwei oder mehr privaten Personen geht.

Außerdem auch mit Fällen, in denen es um die zwangsweise Durchsetzung von Ansprüchen auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung geht.

Das Amtsgericht ist darüber hinaus aber auch zuständig für den vielfältigen Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die die Bereiche des alltäglichen Lebens berühren. So z.B. für Grundbuch-, Betreuungs-, Nachlass-, Landwirtschafts-, Aufgebots- oder Registersachen. Auch für Kirchenaustritte ist das Amtsgericht zuständig.

Weitere Zweige der Justiz sind die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sowie der ambulante Soziale Dienst (aSD) mit der Bewährungshilfe, der Fürsorgeerziehung und der Gerichtshilfe.

Ferner finden Sie hier Informationen zur Mediation als Möglichkeit der alternativen Streitbeilegung.