Das Land- und Stadtgericht Nieheim wurde im Rahmen der Verwaltung- und Justizorganisation in der Provinz Westfalen nach 1813/1815 errichtet. Seit 1817 war ihm auch die Gerichtskommission in Lügde (heute Kreis Lippe) unterstellt.

Neben Lügde umfasste der Gerichtsbezirk die Städte Nieheim und Steinheim und 47 Dorfschaften im Bereich der heutigen Städte Steinheim, Nieheim und Marienmünster. Dem Gericht standen 1 Direktor und 3 Richter vor, wovon einer in Lügde tätig war.

1849 wurde auch Nieheim als Kreisgerichtsdeputation dem Kreisgericht in Höxter unterstellt und wenig später in eine Kreisgerichtskommission umgewandelt. Als solche bestand das Gericht in Nieheim mit verkleinertem Gerichtssprengel fort, bis am 01.10.1879 das neu gegründete Amtsgericht Nieheim die Nachfolge antrat.

Zu diesem Zeitpunkt wurden die Gemeinden der bisherigen Gerichtskommission Lügde dem neu errichteten Amtsgericht Steinheim unterstellt.

Das Amtsgericht wurde errichtet als „Königlich Preußisches Amtsgericht Nieheim“ und war im Gebäude des Rathauses im Obergeschoss untergebracht. Hier waren ein Inspektor und ein Assistent tätig. Die richterlichen Geschäfte wurden vom Amtsgericht Steinheim aus wahrgenommen, ein Richter kam wöchentlich zu den Terminen nach Nieheim.

Zum 30. September 1932 wurde das Amtsgericht Nieheim aufgelöst und die zugehörigen Gemeinden dem damaligen Amtsgericht Steinheim zugeordnet.

In den Folgejahren fanden an 6 Tagen im Jahr in Nieheim so genannte Gerichtstage des Amtsgerichts Steinheim statt. Zu diesen Gerichtstagen bestand für Rechtssuchende die Möglichkeit, gerichtliche Angelegenheiten (vornehmlich der freiwilligen Gerichtsbarkeit) vor Ort erledigen zu können.