Bewährungsaufsicht tritt ein, wenn die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder der Rest einer Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde und das Gericht für die Dauer oder eines Teils der Bewährungszeit für die Verurteilte oder den Verurteilten einen Bewährungshelfer oder eine Bewährungshelferin bestellt hat.

Bewährungshelfer haben die Aufgabe, dem Probanden oder der Probandin helfend und betreuend zur Seite zu stehen. Sie überwachen die Erfüllung der Weisungen und Auflagen des Gerichts und berichten über die Lebensführung des oder der Verurteilten.

Für die Amtsgerichtsbezirke Brakel, Höxter und Warburg ist zuständig:

Ambulanter Sozialer Dienst der Justiz NRW
bei dem Landgericht Paderborn
- Fachbereich Bewährungshilfe -
Nieheimer Straße 11
33034 Brakel

Telefon: 05272 37914-0
Telefax: 05272 37914-19
E-Mail: asd.brakel@lg-paderborn.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm

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