Nachdem bei dem Amtsgericht Brakel die elektronische Akte in Zivilsachen, Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten, in der Zwangsvollstreckung sowie in Familiensachen eingeführt ist, startete zum 15.04.2024 die elektronische Akte in Nachlassangelegenheiten.

Vor diesem Hintergrund wird gebeten, in diesen Verfahren künftig von der Übersendung von Schriftsätzen per Post oder Telefax soweit möglich abzusehen und auf eine Einreichung in elektronischer Form umzustellen. Hierdurch werden bei Gericht erhebliche Aufwände durch das Einscannen und auf Ihrer Seite Druck- und Portokosten erspart. Zudem leisten Sie auf diese Weise einen Beitrag zum Natur- und Klimaschutz.

Lediglich in sehr eiligen Angelegenheiten ist eine zusätzliche telefonische Benachrichtigung wünschenswert.

Es wird darum gebeten, die zu übersendenden Dokumente ohne Passwortschutz oder Editierschutz zu übersenden, da diese sich andernfalls nicht ordnungsgemäß weiterverarbeiten lassen und Ihr Begehren nur verzögert oder überhaupt nicht bearbeitet werden kann.

Bei der Benennung der elektronischen Post werden Sie gebeten die unten stehenden Hinweise und die Namenskonvention zu beachten.

Für Ihre Bereitschaft zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs danken wir bereits jetzt.

Einführungstermine bei dem Amtsgericht Brakel:

Die Einführung der elektronischen Akte (eAkte) erfolgte bei dem Amtsgericht Brakel zu folgende Zeitpunkten:

  • 16.05.2022    Zivilprozesssachen 
  • 04.09.2023   Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten
  • 06.11.2023     Mobiliarvollstreckung (Zwangsvollstreckungssachen)
  • 04.12.2023    Immobiliarvollstreckung (Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen)
  • 05.02.2024   Familiensachen
  • 15.04.2024    Nachlassangelegenheiten

Anlagen