Bei dem Amtsgericht Brakel ist die elektronische Akte in Zivilsachen, Familiensachen, Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten, in der Zwangsvollstreckung sowie in Nachlassangelegenheiten eingeführt.
Vor diesem Hintergrund wird gebeten, in diesen Verfahren von der Übersendung von Schriftsätzen per Post oder Telefax soweit möglich abzusehen und auf eine Einreichung in elektronischer Form umzustellen. Hierdurch werden bei Gericht erhebliche Aufwände durch das Einscannen und auf Ihrer Seite Druck- und Portokosten erspart. Zudem leisten Sie auf diese Weise einen Beitrag zum Natur- und Klimaschutz.
Lediglich in sehr eiligen Angelegenheiten ist eine zusätzliche telefonische Benachrichtigung wünschenswert.
Es wird darum gebeten, die zu übersendenden Dokumente ohne Passwortschutz oder Editierschutz zu übersenden, da diese sich andernfalls nicht ordnungsgemäß weiterverarbeiten lassen und Ihr Begehren nur verzögert oder überhaupt nicht bearbeitet werden kann.
Bei der Benennung der elektronischen Post werden Sie gebeten die unten stehenden Hinweise und die Namenskonvention zu beachten.
Für Ihre Bereitschaft zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs danken wir bereits jetzt.
Einführungstermine bei dem Amtsgericht Brakel:
Die Einführung der elektronischen Akte (eAkte) erfolgte bei dem Amtsgericht Brakel zu folgende Zeitpunkten:
- 16.05.2022 Zivilprozesssachen
- 04.09.2023 Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten
- 06.11.2023 Mobiliarvollstreckung (Zwangsvollstreckungssachen)
- 04.12.2023 Immobiliarvollstreckung (Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen)
- 05.02.2024 Familiensachen
- 15.04.2024 Nachlassangelegenheiten