Bei dem Amtsgericht Brakel ist die elektronische Akte nunmehr in fast allen Fachbereichen eingeführt, mit Ausnahme der Grundbuchsachen und der Hinterlegungssachen. In Grundbuchsachen beginnt die Umstellung am 14. September 2026 (Wichtige Besonderheiten siehe unten).
Vor diesem Hintergrund wird gebeten, von der Übersendung von Schriftsätzen per Post oder Telefax soweit möglich abzusehen und auf eine Einreichung in elektronischer Form umzustellen (nicht per einfacher E-Mail). Hierdurch werden bei Gericht erhebliche Aufwände durch das Einscannen und auf Ihrer Seite Druck- und Portokosten erspart. Zudem leisten Sie auf diese Weise einen Beitrag zum Natur- und Klimaschutz.
Lediglich in sehr eiligen Angelegenheiten ist eine zusätzliche telefonische Benachrichtigung wünschenswert.
Es wird darum gebeten, die zu übersendenden Dokumente ohne Passwortschutz oder Editierschutz zu übersenden, da diese sich andernfalls nicht ordnungsgemäß weiterverarbeiten lassen und Ihr Begehren nur verzögert oder überhaupt nicht bearbeitet werden kann.
Bei der Benennung der elektronischen Post werden Sie gebeten die unten stehenden Hinweise und die Namenskonvention zu beachten.
Für Ihre Bereitschaft zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs danken wir.
Welche wichtigen Besonderheiten sind in Grundbuchsachen zu beachten?
Für den elektronischen Rechtsverkehr in Grundbuchsachen hat der Gesetzgeber beschlossen, für das Grundbuchamt ein eigenes EGVP-Postfach einzurichten.
Dieses lautet:
Grundbuchamt (Amtsgericht Brakel)
DE.Justiz.356490ba-0f45-4d63-95c8-34ac88e3c0b2.df38
Nutzen Sie bitte dieses Postfach ab dem 14.09.2026 für Anträge sowie sämtliche sonstige Kommunikation im elektronischen Rechtsverkehr an das hiesige Grundbuchamt.
Für Notarinnen und Notare ist die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs - und damit dieses Postfachs - in Grundbuchsachen zwingend.
Bitte beachten Sie: Anträge in Grundbuchsachen, die an das allgemeine elektronische Postfach des Amtsgerichts („Amtsgericht Brakel“) gesendet werden, gelten dem Grundbuchamt gegenüber als nicht zugegangen und sind daher nicht rangwahrend.
Eine Weiterleitung an das korrekte Postfach erfolgt seitens des Gerichts nicht. Sie erhalten in diesem Fall eine Mitteilung, dass der Versand an das falsche Postfach erfolgt ist.
Einführungstermine bei dem Amtsgericht Brakel:
Die Einführung der elektronischen Akte (eAkte) erfolgte am Amtsgericht Brakel zu folgenden Zeitpunkten:
- 16.05.2022 Zivilprozesssachen
- 04.09.2023 Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten
- 06.11.2023 Mobiliarvollstreckung (Zwangsvollstreckungssachen)
- 04.12.2023 Immobiliarvollstreckung (Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen)
- 05.02.2024 Familiensachen
- 15.04.2024 Nachlassangelegenheiten
- 24.02.2025 Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeldsachen)
- 01.05.2025 Strafverfahren
- 04.08.2025 Landwirtschaftssachen, Beratungshilfe, Beurkundungs- und Todeserklärungssachen
- 01.02.2026 Justizverwaltung
- 14.09.2026 Grundbuchsachen
