Sofern Sie die im Rahmen der Grundsteuerreform geforderten Informationen zum Grundbesitz nicht bereits aus Ihren eigenen Unterlagen (z.B. Kaufvertrag) entnehmen können und ein einfacher  Grundbuchausdruck (früher: unbeglaubigter Grundbuchauszug) erforderlich sein sollte, finden Sie nachfolgend ein Formular zur schriftlichen Beantragung.

Das Formular können Sie am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und an das Grundbuchamt übersenden, ggf. auch per Fax. Gleiches gilt für eine Teilungserklärung bei Wohnungs- oder Teileigentum.

Andere Amtsgerichte - Grundbuchämter - bieten ebenfalls ein entsprechendes Formular an. 

Zusätzlicher Hinweis:
Zurzeit bieten vermehrt private Online-Anbieter über ihre Internetseiten den Online-Abruf von Grundbuchausdrucken gegen ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt an. Dies ist oft erheblich höher als die ohnehin bei dem Amtsgericht entstehende amtliche Gebühr von 10,00 €.