Sofern Sie einen Grundbuchausdruck (früher: unbeglaubigter Grundbuchauszug) benötigen, finden Sie nachfolgend ein Formular zur schriftlichen Beantragung.

Das Formular können Sie am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und an das Grundbuchamt übersenden.

Andere Amtsgerichte - Grundbuchämter - bieten ebenfalls ein entsprechendes Formular an.

Wichtiger Hinweis:
Zurzeit bieten vermehrt private Online-Anbieter über ihre Internetseiten den Online-Abruf von Grundbuchausdrucken gegen ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt an. Dies ist oft erheblich höher als die ohnehin bei dem Amtsgericht entstehende amtliche Gebühr von 10,00 EUR.