Schiedspersonen für Bad Driburg

Der im Online-Formular eingegebene Wohnort wird nicht dauerhaft gespeichert,
sondern nur temporär zur Verarbeitung genutzt.

Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Mertins, ChristianZum Radbaum 2
33014 Bad Driburg
Tel.-Nr.: 05259 1058
Bad Driburg VII
Neuenheerse
1.Vertretung:
Pieczonka, Norbert
Zum Sportplatz 2
33014 Bad Driburg-Dringenberg
Tel.-Nr.: 05259 549
Weitere anerkannte Gütestellen für Bad Driburg
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Am Rathausplatz 2, 33014 Bad Driburg
Tel.-Nr.: 05253 88-0 , Telefax: 05253 88-135
E-Mail: info@bad-driburg.de

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Falsche oder mittlerweile veraltete Daten können Sie auch direkt an das Ministerium der Justiz NRW unter streitschlichtung@jm.nrw.de E-Mail-Symbol zum Aktenzeichen 3180 - II. 28 mitteilen.

Weitere Informationen

Schiedsmann Schiedsfrau Schiedsamt Nachbarschaftsstreit Schlichtung