Schiedspersonen für Bad Driburg
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
| Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
|---|---|---|
| Brandt, Janine | Taildor 23 33014 Bad Driburg - Neuenheerse Tel.-Nr.: 05259 6689850 | Bad Driburg VII Neuenheerse |
| 1.Vertretung: Hake, Eva | Kühlsener Tweete 3 33014 Bad Driburg-Dringenberg Mobil: 0175 8731434 |
Stadt Bad Driburg
Am Rathausplatz 2, 33014 Bad Driburg
Tel.-Nr.: 05253 88-0 , Telefax: 05253 88-135
E-Mail: info@bad-driburg.de
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Weitere Informationen
Schiedsmann Schiedsfrau Schiedsamt Nachbarschaftsstreit Schlichtung
