Allgemeines

Die Anweisungsstelle ist zuständig für die Berechnung und Festsetzung der den Zeuginnen und Zeugen, Sachverständigen, Dolmetscherinnen und Dolmetschern, Übesetzerinnen und Übersetzern und ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern zustehenden Entschädigung. Die Entschädigung richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Die Erstattung der Zeugenentschädigung erfolgt durch Überweisung. 

Entschädigung für Zeugen nach dem Termin

Im Anschluss an ihre Vernehmung erhalten Zeuginnen und Zeugen (soweit sie nicht auf Entschädigung verzichtet haben) im Sitzungssaal ein Formular für die Überweisung der Zeugenentschädigung. Dieses reichen Sie bitte schriftlich bei dem hiesigen Gericht ein.

Bitte beachten Sie die Hinweise in der Ladung hinsichtlich des Verdienstausfalls und des Anreiseortes!

Mittellose Prozessbeteiligte

Mittellose Prozessbeteiligte, die außerstande sind, die Kosten für die Anreise zum Termin aufzubringen, erhalten auf Antrag grundsätzlich einen Fahrausweis für öffentliche Verkehrsmittel, um ihnen die Möglichkeit zu geben, der Verpflichtung zum Erscheinen im Termin beim Gericht nachkommen zu können.

Der Antrag ist möglichst frühzeitig vor dem Termin unter Angabe des Aktenzeichens an das Gericht zu richten, von dem Sie geladen wurden. Zum Nachweis der Mittellosigkeit sind entsprechende Belege, wie zum Beispiel Bescheid über den Bezug von Sozialleistungen (beispielsweise Bürgergeld / Sozialhilfe) beizufügen.

In besonderen Eilfällen kann der Antrag auch bei dem Amtsgericht gestellt werden, das für den Wohnsitz zuständig ist. 

Ansprechpartner/in

Übrige Verfahren (außer Betreuungssachen)
Herr Brenke
Durchwahl: 05272 3747-23
(Erdgeschoss, Zimmer 18)

Betreuungssachen:

Gerade Endziffern
Frau Schrader
Durchwahl: 05272 3747-60
(2. Obergeschoss, Zimmer 210)

Ungerade Endziffern
Herr Bajerke
Durchwahl: 05272 3747-59
(2. Obergeschoss, Zimmer 210)

Weiterführende Informationen

Formulare