Das Familienrecht dient dem Ausgleich der rechtlichen Interessen der Familien oder eingetragenen Lebenspartnerschaften untereinander. Familiensachen sind überwiegend Rechtsstreitigkeiten zwischen Eheleuten, geschiedenen Ehepartnern, Kindern und Eltern.

Für alle Ehesachen und andere Familiensachen ist ausschließlich das Amtsgericht - Familiengericht - zuständig.

Zu den Ehesachen zählt insbesondere das Scheidungsverfahren. Zwingend mit der Scheidung zusammen ist der Versorgungsausgleich durchzuführen ("Scheidungsverbund"). Um weitere mit einer Scheidung zusammenhängenden Fragen einer sachgerechten Gesamtlösung zuzuführen, können auf Antrag weitere „Scheidungsfolgesachen" im "Scheidungsverbund" verhandelt werden wie zum Beispiel das nacheheliche Unterhaltsverfahren, das Sorgerechts- und Umgangsverfahren, der Zugewinnausgleich, das Wohnungszuweisungsverfahren und die Hausratsteilung. Alternativ ist es möglich, diese auch außerhalb des Verbunds isoliert rechtshängig zu machen.

Das Familiengericht regelt außerdem den Kindesunterhalt, die Feststellung oder Anfechtung der Vaterschaft, die Feststellung der Ehemündigkeit oder die geschlossene Unterbringung eines Minderjährigen.

In die Zuständigkeit des Familiengerichts fallen insbesondere:

  1. Ehesachen
    • Scheidung einer Ehe
    • Aufhebung einer Ehe
    • Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe
  2. Kindschaftssachen
    • Verfahren betreffend die elterliche Sorge für ein Kind
    • Umgangsrecht für ein Kind
    • Kindesherausgabe
    • Vormundschaft für Minderjährige
    • Pflegschaftssachen
    • freiheitsentziehende Unterbringung Minderjähriger
  3. Abstammungssachen
    • Verfahren auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses (Feststellung der Vaterschaft)
    • Anfechtung der Vaterschaft
    • Ersetzung der Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung
    • Anordnung der Duldung einer Probeentnahme
  4. Adoptionssachen
    • Annahme als Kind
    • Ersetzung der Einwilligung zur Annahme als Kind
    • Aufhebung des Annahmeverhältnisses
  5. Ehewohungs- und Haushaltssachen
  6. Gewaltschutzsachen nach dem Gewaltschutzgesetz
  7. Versorgungsausgleichssachen
  8. Unterhaltssachen
    • gesetzliche Unterhaltsansprüche unter Verwandten
    • gesetzliche Unterhaltsansprüche unter Ehegatten
  9. Güterrechtssachen
  10. weitere Familiensachen
    • Ansprüche zwischen Verlobten im Zusammenhang mit der Beendigung des Verlöbnisses
    • aus der Ehe herrührende Ansprüche
    • aus dem Eltern-Kind-Verhältnis herrührende Ansprüche
    • aus dem Umgangsrecht herrührende Ansprüche
  11. Lebenspartnerschaftssachen
    (betreffend eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften)
Ansprechpartnerin

Großgemeinde Bad Driburg gerade Endziffern
Frau Wetzel
Durchwahl: 05272 3747-36
(1. Obergeschoss, Zimmer 108)

Großgemeinde Bad Driburg ungerade Endziffern
Frau Rode
Durchwahl: 05272 3747-35
(1. Obergeschoss, Zimmer 108)

Großgemeinden Brakel
Frau Nostitz
Durchwahl: 05272 3747-57
(2. Obergeschoss, Zimmer 207)

Großgemeinden Nieheim
Frau Nostitz
Durchwahl: 05272 3747-57
(2. Obergeschoss, Zimmer 207)

Großgemeinde Steinheim
Frau Hartmann
Durchwahl: 05272 3747-56
(2. Obergeschoss, Zimmer 207)

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