Grundbücher Grundbücher in Papierform vor Umstellung auf das elektronische Grundbuch.
Quelle: Amtsgericht Brakel
Hinweis

Zurzeit bieten vermehrt private Online-Anbieter über ihre Internetseiten den Online-Abruf von Grundbuchausdrucken gegen ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt an. Dies ist oft erheblich höher als die amtliche Gebühr von 10,00 €.

Es sind auch Fälle bekannt geworden, in denen Online-Anbieter nicht über die erforderliche amtliche Zulassung für den automatischen Abruf von Grundbuchausdrucken verfügen. In solchen Fällen wurde trotz des gezahlten Bearbeitungsentgelts kein Grundbuchausdruck ausgestellt.

Aufgaben

Die Aufgaben des Grundbuchamtes bestehen im Wesentlichen in der Durchführung von Rechtsgeschäften im Zusammenhang mit Grundstücken, die in seinem Bezirk liegen.

Sie bestehen besonders

  • in der Erfassung von Grundstücken (in Übereinstimmung mit dem Liegenschaftskataster des Kreises Höxter)

  • in der Erfassung von Eigentumsverhältnissen an Grundstücken

  • in der Erfassung von grundstücksgleichen Rechten (Wohnungs- und Teileigentum, Erbbaurechte usw.)

  • in der Erfassung von Belastungen und Beschränkungen an Grundstücken (z.B. Grunddienstbarkeiten, beschränkt persönliche Dienstbarkeiten, Grundschulden und Hypotheken.

Einsicht

Das Grundbuch selbst genießt öffentlichen Glauben, es ist allerdings nicht öffentlich zugänglich.

Jede Person, die in ein Grundbuch einsehen will, muss ein berechtigtes Interesse an der Einsicht haben. Ein berechtigtes Interesse hat immer der Eigentümer und die Eigentümerin und alle Personen, die im Grundbuch (z.B. als Berechtigte eines Rechts) eingetragen sind. Andere müssen ein berechtigtes Interesse an einer beabsichtigten Einsicht in das Grundbuch dem Grundbuchamt gegenüber glaubhaft machen oder eine Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers vorlegen.

Die Grundbucheinsicht kann in Zimmer 20 im Erdgeschoss vorgenommen werden.

Grundbuchausdruck

Einen Grundbuchausdruck können Sie schriftlich bzw. per Fax oder persönlich beim Grundbuchamt beantragen. Sie erhalten darüber eine separate Rechnung der Zentralen Zahlstelle Justiz. Bitte bringen Sie im Falle der persönlichen Vorsprache Ihren Personalausweis und - falls erforderlich - weitere Nachweise Ihrer Berechtigung (zum Beispiel eine Vollmacht des Eigentümers) mit. Für die schriftliche Beantragung eines Grundbuchausdrucks steht am Ende dieser Seite ein entsprechendes Formular zur Verfügung, das am Bildschirm ausgefüllt und ausgedruckt werden kann.

Alternativ können Sie den Grundbuchausdruck beim Notar anfordern. Ein unbeglaubigter unkommentiert vom Notar übergebener Grundbuchausdruck kostet 18,00 € (notarielle Gebühr in Höhe von 10,00 € sowie gerichtliche Auslage für den Datenabruf in Höhe von 8,00 €). Daneben fallen noch die Umsatzsteuer und ggf. Post- oder Telekommunikationsauslagen an (Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare - GNotKG).

Eintragungen und Löschungen

Anträge auf Eintragung in ein Grundbuch und deren spätere Löschung können (abgesehen von ganz wenigen Ausnahmefällen) nur mit Hilfe einer Notarin oder eines Notars gestellt werden.

Das Grundbuchamt wird nur auf Antrag tätig, somit kommen alle Eintragungen nur dann zustande, wenn sie formgerecht gestellt sind. Sie bleiben so lange im Grundbuch stehen, bis deren Löschung formgerecht beantragt wird.

Zuständigkeitsbereich

Das Amtsgericht Brakel ist zuständig für das Gebiet der Städte Bad Driburg, Brakel, Nieheim und Steinheim mit insgesamt 45 Grundbuchbezirken:

Stadt Bad Driburg
Stadt Brakel
Stadt Nieheim
Stadt Steinheim
Alhausen Auenhausen Entrup Bergheim
Bad Driburg Beller Erwitzen Eichholz
Dringenberg Bellersen Eversen Grevenhagen
Erpentrup Bökendorf Himmighausen Hagedorn
Herste Brakel Holzhausen Ottenhausen
Kühlsen Erkeln Merlsheim Rolfzen
Langeland Frohnhausen Nieheim Sandebeck
Neuenheerse Gehrden Oeynhausen Steinheim
Pömbsen Hampenhausen Schönenberg Vinsebeck
Reelsen Hembsen Sommersell  
  Hinnenburg    
  Istrup    
  Rheder    
  Riesel    
  Schmechten    
  Siddessen    
Wichtiger Hinweis: Grundbuchbezirks- und Gemarkungsänderung

Folgende Grundbuchbezirke und Gemarkungen sind mit Wirkung vom 03.01.2011 in Übereinstimmung mit dem Liegenschaftskataster geändert worden:

Driburg in Bad Driburg
Vordereichholz in Eichholz


Ansprechpartner/in

(Die Zuständigkeit richtet sich in erster Linie nach dem Grundbuchbezirk und darüber hinaus nach der Endziffer der Grundbuchblattnummer.)

Großgemeinde Bad Driburg, Endziffern 1 - 8
Frau Dauber
Durchwahl: 05272 3747-26

Großgemeinde Bad Driburg, Endziffern 9, 0
Frau Rode
Durchwahl: 05272 3747-35

Großgemeinde Brakel, Endziffern 1 - 3, 8 - 0
Frau Kaufmann
Durchwahl: 05272 3747-25

Großgemeinde Brakel, Endziffer 4
Frau Dauber
Durchwahl: 05272 3747-26

Großgemeinde Brakel, Endziffern 5 - 7
Frau Stenz
Durchwahl: 05272 3747-15

Großgemeinden Nieheim und Steinheim
Frau Kaufmann
Durchwahl: 05272 3747-25

Weiterführende Informationen

Formulare