Allgemeines
Das Amtsgericht Brakel ist eines der Ausbildungsgerichte für die Ausbildung zu Justizfachangestellten. Die Ausbildung ist staatlich anerkannt und erfolgt auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes.
Der Einstellungstermin richtet sich nach der Lage der Sommerferien. In der Regel beginnt die Ausbildung zum 1. August, wenn die Sommerferien im August enden. Sofern die Sommerferien erst im September oder zum Ende des August enden, ist Einstellungstermin der 1. September.
Die Ausbildungsdauer beträgt 2 1/2 Jahre.
Die fachpraktische Ausbildung erfolgt bei dem Amtsgericht Brakel und zeitweise auch bei dem Amtsgericht Paderborn (jeweils 1 Monat in den Fachbereichen Insolvenzverfahren und Registersachen) sowie bei der Staatsanwaltschaft Paderborn (6 Wochen).
Etwa in der Hälfte der Ausbildung wird eine schriftliche Zwischenprüfung durchgeführt, die der Feststellung des Wissens- und Ausbildungsstandes dient. Die Ausbildung endet mit einer schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung.
Tätigkeitsfelder
Justizfachangestellte nehmen überwiegend Aufgaben der Geschäftsstelle (§ 153 GVG) bei Gerichten und Staatsanwaltschaften wahr und erledigen büroorganisatorische und verwaltende Aufgaben sowie Schreibtätigkeiten. Sie sind vornehmlich in den Fachbereichen Zivilprozesssachen, Familiensachen, Strafsachen, Grundbuchamt, Nachlasssachen, Betreuungssachen, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren und Registersachen eingesetzt.
Die Aufgaben erstrecken sich insbesondere auf folgende Tätigkeiten:
- Bearbeitung der ein- und ausgehenden Post
- Durchführung von Registraturarbeiten
- Führung von Datenbanken und Karteien
- Erteilung von Auskünften
- Berechnung und Überwachung von Fristen
- Ausfertigung und Beglaubigung von Schriftstücken sowie Veranlassung von Veröffentlichungen
- Veranlassung und Überwachung von förmlichen Zustellungen
- Aufnahme von Anträgen, Erklärungen und Rechtsmitteln
- Erstellung von Verhandlungsprotokollen
- Erhebung statistischer Daten
- Berechnung von Kosten der Verfahren
- Überwachung von Zahlungseingängen
- Fertigung von Schreibtätigkeiten und Phonodiktaten
Berufsschule
Die Ausbildung erfolgt bei den Ausbildungsbehörden sowie in der Berufsschule im so genannten dualen System. Der Berufsschulunterricht, der zweimal wöchentlich stattfindet, wird beim Rudolf-Rempel-Berufskolleg in Bielefeld erteilt. Darüber hinaus findet bei dem Amtsgericht Brakel zusätzlich regelmäßig ein fachtheoretischer Unterricht statt, ebenso während der auswärtigen Ausbildungsabschnitte beim Amtsgericht bzw. der Staatsanwaltschaft Paderborn.
Vergütung, Arbeitszeit und Erholungsurlaub
Die Ausbildungsvergütung beträgt (Stand: 2025)
1. Ausbildungsjahr: 1.236,82 Euro
2. Ausbildungsjahr: 1.290,96 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.340,61 Euro
Auszubildende und Angestellte unterliegen der gesetzlichen Sozialversicherung. Ab Vollendung des 17. Lebensjahres besteht eine Rentenzusatz(pflicht)versicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
Die Arbeitszeit beträgt derzeit wöchentlich 39 Stunden und 50 Minuten. Sie beginnt um 7:30 Uhr und endet um 16:00 Uhr (freitags 15:50 Uhr).
Den Auszubildenden steht Erholungsurlaub zu, der möglichst während der Schulferien abzuwickeln ist. Es besteht ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Kalenderjahr, für nicht volle Kalenderjahre entsprechend anteilig.
Einstellungsvoraussetzungen
Schulische Voraussetzung ist ein Realschulabschluss oder der schulische Teil der Fachhochschulreife. Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sowie mindestens durchschnittliche Noten in Mathematik und einer Fremdsprache werden erwartet. Grundkenntnisse in Textverarbeitungsprogrammen und grundlegende Kenntnisse im Tastschreiben werden vorausgesetzt.
Eingestellt werden kann, wer nach ärztlicher Untersuchung der Augen auf einem Bildschirmarbeitsplatz tätig werden kann.
Online-Bewerbung und Bewerbungsunterlagen
Falls Sie an einer Ausbildung bei dem Amtsgericht Brakel oder einem anderen Amtsgericht in Nordrhein-Westfalen interessiert sind, können Sie Ihre Bewerbung jeweils ab dem 1. Juni des vorhergehenden Jahres online über das Bewerbungsportal der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen einreichen. Nächter Einstellungstermin bei dem Amtsgericht Brakel ist der 1. September 2025. Hier stehen zwei Ausbildungsplätze zur Verfügung.
Bewerberinnen und Bewerber für einen Ausbildungsplatz bei dem Amtsgericht Brakel, die die Voraussetzungen erfüllen und geeignet erscheinen, werden zu einem schriftlichen Einstellungstest im Amtsgericht Brakel geladen. Dieser schriftliche Einstellungstest findet zeitgleich bei allen Ausbildungsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm statt. Sie können somit nur einmal an diesem Test teilnehmen, auch wenn Sie sich bei mehreren Amtsgerichten beworben haben. Das Testergebnis gilt dann auch für die anderen Amtsgerichte.
Abhängig vom Ergebnis des Tests folgt eventuell zu einem späteren Zeitpunkt ein Einstellungsinterview. Sofern Sie Ihre Berwerbungsunterlagen nicht bereits mit der Online-Berwerbung eingereicht haben, werden Sie sodann durch das Amtsgericht aufgefordert zuvor folgende Bewerbungsunterlagen einzureichen
- Lebenslauf
- Foto
- Zeugnisse der letzten beiden Schulhalbjahre
- bei einem Wechsel auf eine weiterführende Schule, zusätzlich das Abschlusszeugnis der vorherigen Schule
Ansprechpartner
Herr Brenke
Durchwahl: 05272 3747-23