Schiedspersonen für Bad Driburg

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Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Schiedsperson:
-- nicht besetzt--
Bad Driburg VII
Neuenheerse
Weitere anerkannte Gütestellen für Bad Driburg
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Am Rathausplatz 2, 33014 Bad Driburg
Tel.-Nr.: 05253 88-0 , Telefax: 05253 88-135
E-Mail: info@bad-driburg.de

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Weitere Informationen

Schiedsmann Schiedsfrau Schiedsamt Nachbarschaftsstreit Schlichtung