Allgemeines
Das gerichtliche Aufgebotsverfahren dient dazu, bestimmte Urkunden für kraftlos zu erklären oder unbekannte Berechtigte von ihrer Rechtsposition auszuschließen. Beispielsweise wenn Urkunden, wie Sparbücher oder Grundschuld- und Hypothekenbriefe verloren gegangen sind.
In diesem Verfahren erfolgt die öffentliche Aufforderung des Gerichts zur Anmeldung von Ansprüchen oder Rechten mit der Wirkung, dass die Unterlassung der Anmeldung einen Rechtsnachteil zur Folge hat. Die öffentliche Bekanntmachung des Aufgebots erfolgt durch Aushang an der Gerichtstafel des Amtsgerichts Brakel und Veröffentlichung im Elektronischen Bundesanzeiger .
Antragstellung
Der Antrag kann entweder schriftlich oder auch mündlich in der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts gestellt werden.
Ansprechpartnerin
Frau Rehermann
Durchwahl: 05272 3747-37
(1. Obergeschoss, Zimmer 109)