Auf Antrag der örtlichen Ordnungsbehörden befasst sich das Amtsgericht mit der zwangsweisen Unterbringung von Personen, wenn sie insbesondere aufgrund einer psychischen Erkrankung sich selbst oder andere gefährden. Auch einzelne Maßnahmen zum Schutz gegen unkontrollierbares, gefährdendes Handeln fallen hierunter.

Vornehmlich findet das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten des Landes Nordrhein-Westfalen (PsychKG NRW) Anwendung.

Die Unterbringung erfolgt in der Regel in eigens hierfür eingerichteten Abteilungen von Krankenhäusern oder Heimen, im hiesigen Bezirk vornehmlich im St. Josef-Hospital in Bad Driburg.

Solche Unterbringungen oder unterbringungsähnlichen Maßnahmen dürfen nur mit richterlicher Zustimmung erfolgen.

Die Zuständigkeit liegt für Erwachsene beim Betreuungsgericht. Bei Minderjährigen entscheidet das Familiengericht.

Ansprechpartner/in

(Die Zuständigkeit richtet sich nach der Endziffer des Aktenzeichens.)

Endziffern 1 - 3
Frau Heinrichs
Durchwahl: 05272 3747-14
(Erdgeschoss, Zimmer 7)

Endziffern 4 - 6
Frau Wetzel
Durchwahl: 05272 3747-36
(1. Obergeschoss, Zimmer 108)

Endziffern 7 - 0
Herr Köring
Durchwahl: 05272 3747-22
(Erdgeschoss, Zimmer 17)