Sprechzeiten

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,

Donnerstag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass außerhalb der Sprechzeiten nur unaufschiebbare Angelegenheiten bearbeitet werden können, da durch Teilzeitbeschäftigung und flexible Arbeitszeit nicht stets sämtliche Abteilungen besetzt sind.

Die Bearbeitung nicht eilbedürftiger Angelegenheiten findet ausschließlich während der oben genannten Sprechzeiten oder nach vorheriger telefonischer Terminabsprache statt.

Öffnungszeiten

Das Dienstgebäude ist von Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr und am Freitag von 07:30 Uhr bis 14:00 Uhr geöffnet, ebenso während der Sitzungszeiten, sofern diese die Öffnungszeiten überschreiten.

Bitte beachten Sie, dass in diesen Zeiten das Gebäude zwar geöffnet ist, für Ihre Anliegen, Anträge, Eingaben etc. jedoch - mit Ausnahme der Eilfälle - grundsätzlich die oben genannten Sprechzeiten maßgeblich sind. Falls Sie keinen gesonderten Termin vereinbart haben, halten Sie sich bitte an die oben genannten Sprechzeiten um vergebliche Besuche des Amtsgerichts zu vermeiden.